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Mitgliederbereich
| Statuten |
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§1 Kegelabende Das Kegeln findet alle vier Wochen Samstags statt, kann sich jedoch, je nach Verfügbarkeit einer Kegelbahn mit mehrheitlichem Beschluss (mind. 80% der Mitglieder), in Räumlichkeit und Zeit ändern, ohne das es einer Änderung der Statuten bedarf. §2 Uhrzeit Das Kegeln beginnt um 20.00 Uhr und endet um 0.00 Uhr. §3 Beiträge Jeder Spieler, ob anwesend oder nicht, zahlt pro Abend € 5.- Partiegeld in die Kegelkasse.
*zu b) Die Strafe ermittelt sich mit der eingespielten Kegelsumme des Fehlabends im Schnitt durch die Anzahl der Anwesenden und wird aufgerundet. ** 1 Runde besteht immer aus kleinen Getränken. §5 Anwesenheit des Materials Als selbstverständlich ist es anzusehen, dass bei jedem Kegeln der Königskegel und der Pudel da sein müssen und ebenso unaufgefordert abgegeben werden. Sollte jemand, der sich im Besitz des Königs oder des Pudels befindet, nicht zum Kegeln erscheinen, so hat der den Kegel vorrangig beim Kegelvater, wenigstens jedoch bei einem Mitglied zum Kegelabend abzugeben. Gleiches gilt für das Kassenbuch. Dieses ist vom Kassierer mit entsprechender Einweisung zur Schriftführung einer Vertrauensperson, in erster Linie seinem Stellvertreter oder dem Kegelvater, zwecks korrekter Kontoführung zu übergeben. §6 Spielregeln Gespielt wird nach allen Regeln der Kunst und natürlich von den uns aufgesetzten. Die Spielregeln werden den jeweilig gültigen Spielplänen entnommen. Die Bahn ist schonend zu behandeln, gleiches gilt für Raum und Mobiliar. §7 Königskegeln Das Königskegeln wird in bekannter Spielweise gespielt, wobei der beginn hier variieren kann. Die beste Keglerin der Königspartie wird mit dem Königinnenkegel geehrt, der beste Kegler der Königspartie wird mit dem Königskegel geehrt. Dem Pudelkönig des Vorabends wird als Buße für sein schlechtes Spiel das ununterbrochene tragen der ´Pudelmütze´ am Kegelabend auferlegt. Als Pudelkönig wird der Spieler mit den meisten Pudeln am Abend ernannt. §8 Neuwahlen Neuwahlen werden bei Bedarf in nicht geheimer Wahl vorgenommen.
Beschlussfähig ist der Kegelclub, wenn mindestens 80% aller Mitglieder anwesend sind. Nichtanwesende können nur dann gewählt werden, wenn sie sich vor der Wahl ausdrücklich zur Verfügung stellen! §9 Neuaufnahmen Neu aufgenommen in den Kegelclub wird nur, wer einstimmig in geheimer Wahl akzeptiert wird. Dazu wird ein potentielles Mitglied vorgeschlagen und zum Gastkegeln eingeladen. Die Abstimmung erfolgt dann am nächsten Kegelabend. Die Nachzahlung in die Kegelkasse wird per durchschnitt vorgenommen. Der Kassenbetrag zum Einstandsdatum wird durch die Anzahl der Mitglieder (ausgenommen des neuen Mitglieds) geteilt. Daraus ergibt sich der nachzuzahlende Betrag. §10 Gastkegler Gastkegler sind nur dann zugelassen, wenn der Club in Unterbesetzung ist (wenn mehr als 6 Personen fehlen). Gastkegler kann jeder werden, der von den restlichen Mitgliedern einstimmig anerkannt wird. Gastkegler zahlen das Startgeld und die erkegelten Strafen natürlich in voller Höhe. §11 Austritte Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Kegelclub, aus schwerwiegenden Gründen, verfallen die eingezahlten Gelder zugunsten der Kegelkasse. §12 Kegeltour Die Organisation erfolgt durch den Vergnügungsausschuss. Der Termin wird per Abstimmung ermittelt, wobei mindestens 80 % der Mitglieder für einen Termin stimmen müssen. Das Ziel der Kegeltour wird von den Organisierenden bestimmt. Eingezahlte Gelder in die Kegelkasse verfallen auch bei Nichtteilnahme an der Kegeltour und damit verbundenen Veranstaltungen zugunsten der Kegelkasse. §13 Kasse/Ausgaben Anschaffungen, die gemacht werden müssen, müssen nun mal gemacht werden. Für die Ausgaben aus der Kegelkasse ist in erster Linie der Kassierer verantwortlich. Dementsprechend werden aus der Kegelkasse nur Beträge geleistet, die vorher mehrheitlich genehmigt wurden und mit einer Quittung belegt sind. Dieses gilt nicht für notwendige Anschaffungen, wie z.B. neue Kegel, Schreibzubehör, etc. §14 Anerkennung der Statuten Mit der Unterschrift eines Jeden, werden die Statuten verpflichtend anerkannt und deren Erhalt bestätigt. Dennoch sollte es für jeden immer im Rahmen des Möglichen liegen, auch unausgesprochene Regeln einzuhalten um lange und schöne Kegelrunden auch in ferner Zukunft zu gewährleisten.
§15 Änderung der Statuten Alle Paragraphen können nur mit Einstimmigem Beschluss geändert werden! Anhang A
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